03.07.2020

Berufsrecht: Änderungen für Notare und Anwälte geplant

Das notarielle Berufsrecht soll grundlegend geändert werden und auch Änderungen am anwaltlichen Berufsrecht sind geplant. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juni vorlegte.

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Der Entwurf enthält u.a. zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts, die insbesondere die regionalen Rechtsanwaltskammern betreffen. Dazu zählen etwa Regelungen zur Versagung bzw. zum Widerruf der Zulassung, die Abschaffung der aus Sicht des BMJV überflüssig gewordenen Anzeigepflicht von Vertreterbestellungen sowie Regelungen, welche die Tätigkeit der Kammervorstände und der Kammergeschäftsstellen betreffen.

Änderungen bei der Ausbildung

Zudem sollen die juristischen Staatsprüfungen sowie die notariellen Prüfungen künftig optional elektronisch durchgeführt werden können. Eingeführt werden soll außerdem die Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst als Teilzeitreferendariat zu absolvieren. Dies soll Referendarinnen und Referendaren die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung erleichtern.

Im notariellen Berufsrecht besteht in verschiedenen Bereichen Modernisierungsbedarf. Dies betrifft zunächst die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken. Zudem ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbesserungswürdig. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf das Ziel, dass sich zukünftig mehr Frauen als bisher für den Beruf der Notarin entscheiden. Kritisch zu betrachten ist sodann die bisher von den Notarinnen und Notaren praktizierte Gebührenbefreiung für Kolleginnen und Kollegen, Notarvereinigungen sowie Angehörige und Angestellte.

Berufsrecht soll moderner werden

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften setzt zahlreiche Anregungen um, die v.a. im Bereich des notariellen Berufsrechts in den vergangenen Jahren an das BMJV herangetragen wurden, und verknüpft diese mit weiteren Punkten, in denen aus fachlicher Sicht Änderungsbedarf besteht.


BRAK vom 02.07.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast

24.03.2023

FACHFRAGEN Podcast: Klimaschutz durch Strafrecht
Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com

03.03.2023

Einheitliches Patentgericht startet zum 01.06.2023
Podcast

FACHFRAGEN Podcast

24.02.2023

FACHFRAGEN Podcast: Jobkiller Künstliche Intelligenz – Vernichtet sie Stellen in der Rechtsabteilung?
Meldung

©macrostud/123rf.com

14.02.2023

Gesetz zum Whistleblowerschutz erhält keine Zustimmung im Bundesrat

Haben wir Dein Interesse für die REthinking: Law geweckt?

Sichere Dir das REthinking Law Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank